Am 27. November hat Merkels minderjähriger Gast Abdul D. einem Mitschüler mit der Faust die Brille im Gesicht zertrümmert. Am 27. Dezember hat der mit einem Abschiebungsverbot dekorierte papierlose Mädchenstalker aus der Provinz Kabul der 15-jährigen Mia ein Messer ins Herz gerammt. Die Staatsanwaltschaft Landau hat mittlerweile das Obduktionsergebnis bekannt gegeben. Demnach hat der Afghane mehrfach zugestochen. Der Stich in das Herz war tödlich. Wer einem anderen Menschen ein Messer ins Herz rammt, hat die Absicht, zu töten, oder nicht? Dass der 36 Kilometer entfernt in Neustadt wohnende Afghane sich in den Schulferien in Kandel aufhielt und dort Mia ausfindig machte, soll „Zufall“ gewesen sein. Zufällig hatte er ein Messer dabei. Zufällig traf dieses Messer das Herz.
Am Vormittag jenes verhängnisvollen 27. Dezember hatte die Polizei den Afghanen noch aufgesucht, um ihm eine Vorladung persönlich zuzustellen. Er hatte bis dahin mehrfach nicht auf Vorladungen reagiert. Wo hatte die Polizei die Vorladungen hingeschickt? An die Wohnadresse des Afghanen in Neustadt oder an den Vormund beim Jugendamt in Germersheim? Dazu gibt es in der Presse noch keine Angaben. Fest steht nur eins: Das örtliche Jugendamt am Wohnort des Afghanen in Neustadt ist fein raus, denn es ist nicht zuständig für das eingeflogene Findelkind.
Die Frage der Weitergabe lebenswichtiger Informationen spielt im vorliegenden Fall eine besondere Rolle. Im Normalfall gehen amtliche Schreiben an den gesetzlichen Vormund. Dieser trug offenbar nicht Sorge dafür, dass Abdul D. bezüglich der Anzeigen von Mia (15.12.) und ihrem Vater (17.12.) bei der Polizei erschien. Blieb die Post liegen? War der Vormund, der sicherlich mehr als ein orientalisches Mündel an der Backe hat, schlichtweg überlastet? Gibt es jeden Tag solche Probleme, dass man langsam abstumpft?
Auch die Polizei gibt Fragen auf. Die einzigen Kontakte zwischen der Polizei und dem Afghanen fanden bis zum Mordtag am 17.12. (telefonisch) und 18.12. (in der Schule) statt. Warum hat die Polizei nicht schon am 15. 12. reagiert? Ist die Anzeige der 15-Jährigen ignoriert worden? Ist evt. auch die Polizei überlastet? Jedenfalls hat man erst am 17.12. reagiert, als sich zusätzlich der Vater einschaltete. Direkt nach der Anzeige des Vaters hat die Polizei eine telefonische Gefährderansprache abgesetzt. Ob das eine ausreichende Maßnahme ist, um einen jungen Ausländer von seinem gefährlichen Treiben abzuhalten? Offenbar ließen sich von Kandel aus in Neustadt keine Kollegen finden, die mal eben in der MUFL-WG auftauchen. Außerdem war Sonntag. Vielleicht war der Zögling auch ausgeflogen.
Am nächsten Tag, Montag 18.12., also drei Tage nach Mias Anzeige, bekam die Polizei einen Anruf der Schule in Kandel. Die Schulleitung war offenbar mit den Betreuerinnen wegen des Vorfalls vom 27.11. verabredet. Aus Sicht der Betreuerinnen kam die Polizei „unangemeldet“. Sie wurden Zeugen, dass das Handy des Afghanen eingezogen wurde (bei der Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der bisherigen Mordermittlungen wurden zwei weitere Handys einkassiert). Die Betreuerinnen erfuhren nicht nur, dass ihr Zögling beim Hauswirtschaftsunterricht aus Eifersucht zugeschlagen hatte, weil ein Mitschüler Mia am Küchenherd „zu nahe kam“. Die Attacke auf das Auge wurde noch am selben Tag, dem 27.11., von dem geschädigten Schüler angezeigt. Die Betreuerinnen erfuhren auch von ehrverletzenden Bildern, die der Afghane von Mia verbreitet hatte. Und davon, dass Abdul D. dem Vater gedoht hatte, seine Tochter „abzupassen“. Sie efuhren, dass Mia den Afghanen angezeigt hatte. Da hätten sämtliche Alarmglocken schrillen müssen. Das Jugendamt bestreitet aber bis heute, dass jemals von der Polizei über eine „Gefahr für Leib und Leben“ informiert worden sei. Was den Sozialarbeiterinnen fehlt, sind offenbar Pflichtpraktika in Afghanistan.
Damit steht fest, dass Mia und ihr späterer Mörder in die gleiche Klasse gingen. Und noch mehr wird klar: Spätestens Ende November muss die Schule darauf aufmerksam geworden sein, dass es ein gravierendes islamtypisches Problem in der Klasse gab. Wurde das Problem sozialpädagogisch aufgearbeitet? Und was wurde in der MUFL-WG unternommen? Wurde ein Termin beim kinderspychiatrischen Notdienst gemacht, um den aggressiven Afghanen begutachten zu lassen? Was unternahm der amtlich eingesetzte Vormund, der gleichzeitig Mitarbeiter im Jugendamt ist? Dachte er über eine andere Schule für Abdul D. nach? Es ist ja ohnehin kaum nachzuvollziehen, dass jemand, der in Neustadt wohnt, in Kandel zur Schule geht.
Das Jugendamt Germersheim behauptet nach wie vor, eine Bedrohungslage für Mia sei am 18.12. in der Schule nicht thematisiert worden. Zwischen Polizei und Jugendamt spinnt sich derzeit über den Informationsfluss ein ausgiebiger Streit, der wegen des hohen Interesses der Öffentlichkeit in den Lokalmedien ausgetragen wird. Die Polizei will nicht nur in der Schule mit den Betreuerinnen gesprochen haben, sondern auch am 18. und 19. Dezember mit dem Vormund. Dabei sei die Lage hinsichtlich der vorliegenden drei Anzeigen vollständig thematisiert worden.
Es geht um die Frage, wer die Verantwortung dafür trägt, dass Abdul D. offenbar weiter unbehelligt Druck auf Mia ausüben konnte und ihm keiner Zügel anlegte oder ihn aus dem Verkehr zog. Für Mias Eltern muss es unerträglich sein, dass der Afghane, der zunächst an eine Schule in Wörth gehört hätte und dann in Neustadt hätte beschult werden müssen, ausgerechnet in eine Klasse in Kandel kam. Kandel war zu keiner Zeit sein regulärer Schulbezirk.
Irritierend ist auch, dass das Jugendamt Germersheim für den Afghanen zuständig ist, obwohl er längst in Neustadt wohnte. Eine interessante Frage ist auch: Wieso wurde er überhaupt an eine Einrichtung in Neustadt überstellt? Er war einer der ersten MUFL, die in ein frisch eingerichtetes Heim in Wörth einzogen. Wieso musste er nach vier Monaten raus?
Wie kam Abdul D. nach Deutschland und welchen Status hat er hier?
„Der Afghane war im April 2016 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling in Hessen eingereist“, heißt es bei der Bildzeitung über den Messermörder Abdul D.. In Hessen eingereist? Interessant. Um von Kabul nach Hessen einzureisen, muss man im Flieger kommen. Um in einen Flieger zu gelangen, braucht man einen gültigen Reisepass und ein Visum für das Zielland. Als Minderjähriger zusätzlich eine Vollmacht der Eltern. Trotzdem muss es eine Fluglinie gegeben haben, die den MUFL nach Deutschland einschleuste, denn er kam illegal. Und zwar ohne Papiere. Zusammen mit seinem Cousin. Und es muss deutsche Beamte gegeben haben, die der Fluglinie den illegalen Kindertransport bereitwillig abgenommen haben anstatt ihn in der Zuständigkeit von Turkish Airways oder Emirates oder einer anderen komplett verlotterten Fluggesellschaft zu belassen.
Der Asylantrag des Afghanen wurde im Februar 2017 abgelehnt. Das BAMF sprach eine Duldung aus, was vor allem mit der abenteuerlichen Altersangabe zu tun haben dürfte.
Wie alt ist der Mörder?
Afghanische Papiere sind bezüglich Altersangaben wertlos. In dem failed state erfolgt die Altersangabe für Ausweise anhand des Aussehens. So wie auch in unserem failed state. „Die Rheinpfalz“ berichtet über die vorsintflutliche Datengewinnung:
Zu der Einschätzung, dass der Inhaftierte erst 15 Jahre alt sein soll, kam das Jugendamt in Frankfurt, wie die Kreisverwaltung Germersheim informiert. Und zwar durch „Inaugenscheinnahme“ und durch ein „ärztliches Erstscreening“. Außerdem habe sich ein Familienrichter den Afghanen angeschaut. Das Alter sei dort nicht in Frage gestellt worden. Dass der Täter volljährig – also 18 Jahre alt– sei, „wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen“. Aus dem Ausländerzentralregister ergibt sich nach Informationen der RHEINPFALZ ein Geburtsdatum 1. Januar 2002, Geburtsort Kabul.
Abdul D. gab sein Alter mit 14 (!) an, wie mittlerweile bekannt wurde. Als Geburtsdatum diente der 1.1.2002. Demnach hat der Knabe gerade im deutschen Jugendkuschelknast seinen „16. Geburtstag“ gefeiert. Der Vater des Mädchens sagte allerdings der „Bild“: „Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt.“ Optische Altersbestimmungsprogramme im Netz kommen auf 26-30 Jahre.
Inzwischen gibt es neue Informationen zu der ominösen „Inaugenscheinnahme“ durch das Jugendamt der Stadt Frankfurt, wo die „Daten“ des Afghanen erhoben wurden. Sehr aufschlusseich, bitte im Sitzen lesen:
Die Stadt Frankfurt hat erstmals Angaben zur Altersfeststellung bei dem Verdächtigen gemacht, der in Kandel (Rheinland-Pfalz) ein Mädchen getötet haben soll. Der Leiter der Jugendgerichtshilfe, Rainer Johne, erklärte auf Anfrage von hr-iNFO, das Jugendamt der Stadt habe im Mai 2016 einen unbegleiteten Flüchtling vorläufig in Obhut genommen, auf den die Personalien des Tatverdächtigen von Kandel zutreffen könnten.
Daraufhin sei das Alter, damals 14 Jahre, durch eine „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ festgestellt worden. Darunter sei ein Gespräch mit Dolmetscher und zwei Sozialpädagogen des Jugendamtes zu verstehen. Allerdings will die Stadt Frankfurt nicht sicher bestätigen, dass es sich um den Tatverdächtigen handelt, denn der Stadt liegt nach eigenen Angaben nicht dessen kompletter Name vor.
Johne betont, dass die „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ das übliche Verfahren zur Altersfeststellung sei. Es würden die Angaben des Flüchtlings zu Biografie, Schulbesuch und Fluchtweg ebenso begutachtet wie das äußere Erscheinungsbild und der Gesamteindruck. Ein medizinisches Altersgutachten erstellen zu lassen, sei kostenintensiv und liefere auch kein eindeutiges Ergebnis.
Durch einfache Inaugenscheinnahme solch durchsickernder Informationen kann man auf jeden Fall ein komplettes Staatsversagen attestieren.
Wo hielt sich der Mörder auf?
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Aufschlagen eines MUFL muss ein Jugendamt für ihn für zuständig erklärt werden. Die Registrierung und das „Erstscreening“ fanden noch in Frankfurt statt. Ab Mai 2016 wurde das Mündel dem Kreis Germersheim in Rheinland-Pfalz überstellt. Er bekam einen Mitarbeiter des Jugendamtes als Vormund. Der Vormund ist in solchen Fällen meist für den Papierkram zuständig und entscheidet über die Unterbringung. Die eigentliche Betreuung und Erziehungsarbeit leisten Sozialarbeiter in den Wohnheimen. Zunächst kommen die MUFL dazu in ein „Clearinghaus“.
Im April 2016 eröffnete das DRK den Anwohnern der Gemeinde Wörth am Rhein, dass das ehemalige Hotel „Insel“ zur „Insel der Zuversicht“ umfunktioniert wird und fortan der MUFL-Unterbringung dient. In dem Hotel soll Abdul D. ab Mai 2016 als einer der Ersten gewohnt haben. In diesem Heim für Minderjährige am Rhein hat er dann wohl sein Clearingverfahren durchlaufen. Der Afghane ist in die „Integrierte Gesamtschule“ im Nachbarort Kandel eingeschult worden, obwohl es in Wörth ebenfalls eine Gesamtschule gibt.
Bis Dezember 2016 wurde das ehemalige Hotel mit weiteren MUFLn gefüllt. Zu der Zeit wohnte Abdul D. aber bereits in Neustadt an der Weinstraße. Denn im September wurde er in eine WG nach Neustadt verlegt. Obwohl er nun im 36 km entfernten Neustadt wohnte, ging er weiter in Kandel zur Schule.
Dort lernte er Mia kennen.
Das Foto, auf dem der Afghane mit Hemd und Fliege posiert, stammt von dem Parkplatz an der Bienwaldhalle neben dem Schulgelände in Kandel.
Der andere MUFL hat ein Zeugnis bei sich, so dass die Aufnahme vermutlich am letzten Schultag vor den Sommerferien gemacht wurde.
Mitte Juli 2016 wurde die DRK-MUFL-Einrichtung in Wörth mit Spenden bedacht. Wer die Vergleichsfotos aus dem FB-Account des Mörders nutzt hat Abdul D. auf dem Zeitungsbild von der Spendenübergabe schnell ausgemacht. Der Mädchen-Mörder von Kandel trägt an jenem Tag keine Fliege, sondern goldene Sandaletten.
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